Allgemeine Geschäftsbedingungen der Webzeitschrift.ch GmbH
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Webzeitschrift.ch GmbH („Webzeitschrift.ch“) sowie den Benutzern der von Webzeitschrift.ch unter der URL www.freizeitangebote.ch betriebenen Plattform („Plattform“).
Die Plattform wird unter der Bedingung angeboten, dass sich der Benutzer den nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen ohne Änderung unterwirft und durch die Benutzung der Website erklärt der Benutzer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.
Für die Nutzung der Plattform sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen Webzeitschrift.ch und den Benutzern gelten die AGB in der bei Aufruf der Plattform aktuell abrufbaren und gültigen Fassung.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Webzeitschrift.ch.
2. Spezielle Nutzungsbedingungen
Webzeitschrift.ch bietet über die Plattform Dienstleistungen an, die zusätzlich zu diesen AGB speziellen Nutzungsbedingungen unterliegen können. Diese werden auf der entsprechenden Page, auf der die Dienstleistung angeboten wird, angegeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den speziellen Nutzungsbedingungen und diesen AGB haben erstere als Spezialbestimmungen Vorrang.
3. Verfügbarkeit der Plattform
Der Benutzer anerkennt, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht zu realisieren ist. Webzeitschrift.ch bemüht sich jedoch, die Plattform möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Webzeitschrift.ch liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform führen.
4. Links zu Websites von Dritten
Die Plattform kann mittels Links auf Websites verweisen, die von Dritten betrieben und unterhalten werden. Webzeitschrift.ch kontrolliert zwar die mittels Link aufgeschaltete Page, nicht jedoch die gesamte Website und ist dementsprechend nicht verantwortlich für den Inhalt von verlinkten Websites Dritter.
5. Haftung
Webzeitschrift.ch schliesst jede Haftung unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie Schadenersatzansprüche gegen Webzeitschrift.ch und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Webzeitschrift.ch haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
6. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Plattform sowie deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von Webzeitschrift.ch oder wurden von Dritten an Webzeitschrift.ch lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich Webzeitschrift.ch bzw. den Lizenzgebern von Webzeitschrift.ch zu. Diese Inhalte dürfen von den Benutzern nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Webzeitschrift.ch im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
7. Wettbewerbe
Webzeitschrift.ch kann über die Plattform Benutzer zur Teilnahme an Wettbewerben einladen. Die Gewinner eines Wettbewerbs werden von Webzeitschrift.ch über die im Rahmen der Teilnahme kommunizierten Kontaktinformationen (in der Regel E-Mail) benachrichtigt.
Liegen bei Online-Wettbewerben wie Ratings, Duellen, Quiz-Spielen u.a. Indizien für Manipulationen vor, behält sich Webzeitschrift.ch zwecks Gewährleistung fairer Wettbewerbsteilnahmen vor, die betreffenden Teilnehmer zu disqualifizieren, Punktestände anzupassen oder einen Wettbewerb auch vorzeitig zu beenden.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb gibt der Benutzer Webzeitschrift.ch das Recht, ihm an die eingetragene Mail-Adresse periodisch einen Newsletter zuzusenden. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.
8. Datenschutz
Webzeitschrift.ch verpflichtet sich, in Bezug auf die von Webzeitschrift.ch im Rahmen der Nutzung der Plattform erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von Webzeitschrift.ch.
9. Änderungen der AGB und des Angebots von Webzeitschrift.ch
Änderungen dieser AGB sowie des Angebots von Webzeitschrift.ch kann Webzeitschrift.ch jederzeit und nach freiem Ermessen vornehmen.
10. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist in Luzern, soweit das Gesetz keine anderen zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
Insertionsbedingungen Webzeitschrift.ch GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Insertionsbedingungen regeln zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webzeitschrift.ch GmbH die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Webzeitschrift.ch GmbH („Webzeitschrift.ch“) für Werbeaufträge für die Webzeitschrift.ch-Plattformen (inklusive der Plattform www.freizeitangebote-schweiz.ch). Abweichende oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Insbesondere ist es der Webzeitschrift.ch GmbH gestattet, die Werbeaufträge direkt durch Drittanbieter (bspw. die bestforyou.ch GmbH, CITYGUIDE Medien GmbH) ausführen zu lassen. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils direkt durch die entsprechenden Drittanbieter.
Die Inserenten anerkennen die Gültigkeit der AGB und dieser Insertionsbedingungen auf das Vertragsverhältnis zwischen Webzeitschrift.ch und dem Inserenten und verpflichten sich zur Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen.
2. Erteilung von Werbeaufträgen
Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Inserenten über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den Webzeitschrift.ch-Plattformen. Als integrierende Vertragsbestandteile dieser Insertionsbedingungen gelten die von Webzeitschrift.ch online publizierten oder sonst wie in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder schriftlich) dem Inserenten mitgeteilten Bedingungen, welche die für die einzelnen Webzeitschrift.ch-Plattformen geltenden Rechte und Pflichten der Parteien, die zur Verfügung stehenden Werbegefässe sowie Ablauf, Inhalt, Preis und Abwicklung der Werbeaufträge näher spezifizieren. Integrierter Vertragsbestandteil bildet insbesondere der Tarif der jeweils gebuchten Webzeitschrift.ch-Plattform.
Aufgabe, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax, die Nutzung einer von Webzeitschrift.ch ankerkannten Kommunikationsplattform, E-Mail an die Verkaufsabteilung von Webzeitschrift.ch jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch Webzeitschrift.ch und die anschliessende Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars oder die telefonische Bestätigung des Auftrags durch den Inserenten. Für die wiederholte Aufschaltung von Inseraten gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf den Webzeitschrift.ch-Plattformen publiziert sind.
Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge übernimmt die Webzeitschrift.ch GmbH keine Haftung.
3. Inhalte von Werbemitteln
Der Inserent stellt Webzeitschrift.ch aussagekräftige Informationen über sein Unternehmen, seine Produkte und das von ihm bediente Marktsegment zur Verfügung und teilt Webzeitschrift.ch sämtliche bekannten Umstände mit, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind. Zu den vom Inserenten bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Die einzubindenden Texte sind Webzeitschrift.ch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Webzeitschrift.ch, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können.
Der Inserent zeichnet für den Inhalt der Werbung verantwortlich und Webzeitschrift.ch trifft keine Pflicht zur Kontrolle des Inhalts auf Einhaltung geltender Gesetze oder anderer Vorgaben. Inserenten sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Inserenten stellen Webzeitschrift.ch, deren Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Gewährleistung durch den Inserenten stehen. Werden Webzeitschrift.ch, deren Organe oder Hilfspersonen gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Webzeitschrift.ch behält sich das jederzeitige Recht vor, Änderungen der Werbemittel zu verlangen oder Werbemittel bzw. Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.
Politische Werbung, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. Beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Werbemittel zu platzieren.
Die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen kann bei der Aufgabe von Werbemitteln nicht zur Bedingung gemacht werden.
4. Gestaltung, Platzierung und Lieferung von Werbemitteln
Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Webzeitschrift.ch behält sich die Verschiebung von Werbeaufträgen, ohne Rückfrage beim Inserenten, aus technischen Gründen ausdrücklich vor. Kann eine bestätigte Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert.
Das Nichterscheinen eines Werbemittels, die Platzierung an einer anderen Stelle oder an einem anderen Datum sowie eine verspätete Aufschaltung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
Vorgaben bezüglich Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden.
Werbemittel müssen von den Lesern deutlich als solche erkannt und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Webzeitschrift.ch behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift wie «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Webzeitschrift.ch wendet die neue deutsche Rechtschreibung an. Von Webzeitschrift.ch bearbeitete Publireportagen werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen übernimmt Webzeitschrift.ch keine Verantwortung.
Die Anlieferung der Werbemittel muss spätestens bis zum im Auftrag genannten Zeitpunkt erfolgen, andernfalls eine termingerechte Aufschaltung nicht erfolgen kann.
5. Benutzerkonto
Inserenten können ein Benutzerkonto einrichten. Die Log-in Daten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter angemessen zu schützen. Inserenten sind für jede Nutzung ihres Benutzerkontos verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte.
6. Haftung von Webzeitschrift.ch
Webzeitschrift.ch bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben.
Dem Inserent ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Wiedergabe zu garantieren. Webzeitschrift.ch gewährleistet entsprechend keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit.
Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung Webzeitschrift.ch wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen von Webzeitschrift.ch ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für den betreffenden Werbeauftrag geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung von Werbemitteln. Webzeitschrift.ch haftet insbesondere nicht, wenn Mängel: bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Lesers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder dem Webzeitschrift.ch durch Rechner- oder Softwareausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall hervorgerufen werden. Ist ein Ausfall durch den Ad-Server verursacht und erstreckt er sich über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird Webzeitschrift.ch versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder den Insertionszeitraum zu verlängern, sofern dies den Interessen des Inserenten entspricht. Hat der Ausfall des Ad-Servers keinen Einfluss auf die Ad-Impressions, werden diese also dennoch erreicht, so erfolgt keine Nachlieferung bzw. Verlängerung. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb des ursprünglich gebuchten bzw. verlängerten Insertionszeitraums, entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen. Insbesondere für Werbemittel, die infolge fehlender oder ungeeigneter Publikationsvorlagen (zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen, die durch die technischen Gegebenheiten des Publikationsverfahrens bedingt sind (z.B. Abweichungen in der Farbgebung), kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Publikationsvorlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden.
7. Mängelrüge
Der Inserent hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Aufschaltung des Werbemittels, bei welcher die Prüfung auf Mängel durchgeführt werden muss, und endet spätestens nach Aufschaltung von 20% der gebuchten Medialeistung. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.
8. Offerten auf Chiffreinserate
Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich Webzeitschrift.ch das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. E-Mails vor.
Webzeitschrift.ch empfiehlt dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann Webzeitschrift.ch keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden.
9. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug werden ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00 sowie 5% Verzugszins in Rechnung gestellt.
Webzeitschrift.ch behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen und der Inserent erteilt Webzeitschrift.ch mit Erteilung des Auftrags die Erlaubnis, eine solche Bonitätsabfrage durchzuführen bzw. bei Dritten durchführen zu lassen.
Verrechnung mit Forderungen gegenüber Webzeitschrift.ch ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis von Webzeitschrift.ch möglich.
10. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen.
Webzeitschrift.ch ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Medialeistungen und den Rabatt, der gemäss Rabattskala den effektiv bezogenen Medialeistungen entspricht.
Webzeitschrift.ch bleibt frei, jederzeit insbesondere die zur Buchung zur Verfügung gestellten Werbegefässe zu ändern oder Werbegefässe ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werden bereits gebuchte Werbegefässe während der vorgesehenen Insertionsdauer durch Webzeitschrift.ch wesentlich geändert oder eingestellt, erhält der Inserent für die bei Inkraftsetzung der neuen Regelung noch nicht bezogenen Medialeistungen eine Gutschrift, die er unmittelbar für die Buchung der geänderten oder übrigen Werbegefässe derselben Webzeitschrift.ch-Plattform verwenden kann.
Insertionsbedingungen – Webzeitschrift.ch GmbH – Version 05.04.2022